09-11-2011, 14:54
Wenn es ihre Privatsache ist, mit wem sie Kinder zeugt, dann ist es auch die eines Mannes. Eine Ausforschung dieser Privatsache z.B. durch erzwungene Vaterschaftstests hat demnach zu unterbleiben.
Beim Unterhalt ist es einfach: Diese Mutter ist rechtlicher Elternteil, einen anderen rechtlichen Elternteil gibt es nicht. Also ist sie auch alleine gesetzlich unterhaltsverpflichtet. Hat sie sich Unterhalt durch Betrug erschlichen, hat sie dafür persönlich geradezustehen.
Das rumgeblödle der Roben jetzt hätte nie stattgefunden, wenn der Staat statt der Vater geprellt worden wäre. Betrügt mal mit einer Geldausgabe fürs Kind, so dass ihr 10 EUR zu viel ALG 2 kassiert. Übungsfrage an die Roben: Wie verfährt die ARGE dann? Geht das rauf bis an den BGH? Wohlgemerkt: Beidesmal ist es formal das Kind, für das das Geld angeblich ist.
Beim Unterhalt ist es einfach: Diese Mutter ist rechtlicher Elternteil, einen anderen rechtlichen Elternteil gibt es nicht. Also ist sie auch alleine gesetzlich unterhaltsverpflichtet. Hat sie sich Unterhalt durch Betrug erschlichen, hat sie dafür persönlich geradezustehen.
Das rumgeblödle der Roben jetzt hätte nie stattgefunden, wenn der Staat statt der Vater geprellt worden wäre. Betrügt mal mit einer Geldausgabe fürs Kind, so dass ihr 10 EUR zu viel ALG 2 kassiert. Übungsfrage an die Roben: Wie verfährt die ARGE dann? Geht das rauf bis an den BGH? Wohlgemerkt: Beidesmal ist es formal das Kind, für das das Geld angeblich ist.