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Darf das Jugendamt eine Mangelberechnung ignorieren
#9
(10-11-2011, 12:20)gleichgesinnter schrieb: Wieder mal ein typischer Thread, wie man es NICHT machen sollte und das man sich VORHER Infos holen sollte denn einen Zugang zu diesem Forum findet man eigentlich immer.

Ich kann diese Verhaltensweise verstehen, denn man baut darauf, dass das Jugendamt auch eine individuelle Situation meistern kann. Das ist aber nicht der Fall. Auch ein Grund, dass die unterhaltspflichtigen Männer lieber in die Pleite gehen anstatt sich mit Standardsprüchen vom Jugendamt volllallen zu lassen. Die eigenwillige Ansprache des Jugendamtes funktioniert eben nicht und mich wundert es wirklich, dass hier keine taktischen Änderungen vorgenommen werden. Vielleicht erwartet man von den Frauen im Jugendamt zu viel. Sie glauben unbeschränkte Machtbefugnisse zu besitzen, aber die stehen eben nur auf dem Papier.
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RE: Darf das Jugendamt eine Mangelberechnung ignorieren - von Leutnant Dino - 10-11-2011, 13:32

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