10-11-2011, 15:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2011, 15:58 von gleichgesinnter.)
Tsss,
leider steht da nichts, wenn die Mutter den Namen trotzdem verweigert. Was dann?
Dann muss der betrogene EXVater wieder klagen, oder was? Nehmen wir doch mal an, sie sagt es einfach nicht, was droht ihr dann? gar nichts. Denn es steht nichts davon im Fall der Fälle im Urteil.
Sie sollte, wenn sie den Namen nicht preisgibt innerhalb einer Frist, in volle Ersatzhaftung genommen werden, soll heissen, sie soll den gesamten Betrag anstele des leiblichen verschwiegenen Vaters zurückzahlen, ohne wenn und aber.
Davon steht aber nichts im Urteil, und was sagt uns das?
Dieses Urteil vom BGH ist nichts wert....
Da ist DIESES URTEIL schon besser
gleichgesinnter
leider steht da nichts, wenn die Mutter den Namen trotzdem verweigert. Was dann?
Dann muss der betrogene EXVater wieder klagen, oder was? Nehmen wir doch mal an, sie sagt es einfach nicht, was droht ihr dann? gar nichts. Denn es steht nichts davon im Fall der Fälle im Urteil.
Sie sollte, wenn sie den Namen nicht preisgibt innerhalb einer Frist, in volle Ersatzhaftung genommen werden, soll heissen, sie soll den gesamten Betrag anstele des leiblichen verschwiegenen Vaters zurückzahlen, ohne wenn und aber.
Davon steht aber nichts im Urteil, und was sagt uns das?
Dieses Urteil vom BGH ist nichts wert....
Da ist DIESES URTEIL schon besser
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum