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BVerfG 2 BvR 1064/08: Umgangsverweigerung kein Abschiebungsgrund
#4
(06-02-2009, 04:28)Cocktail-Detlef schrieb: ein vater ist nicht nötig, mutter erzieht alleine und vater hat auch kein sorgerecht. also wegtreten! ende! so schnell entscheiden die jugendämter. kind kommt auch ohne vater zurecht. zum wohle des kindes ist ein vater nicht nötig.
Soviel zum Wert des Mannes im Gender-Germanistan.

Cocktail-Detlef schrieb:in der regel dürfen asylbewerber auch nicht arbeiten, sondern nur warten und vom staat leben.

Ich verstehe nicht, warum Deutsche dafür arbeiten sollen, damit Asylbewerber Sozialhilfe bekommen.

Man sollte ihnen erlauben zu arbeiten und so die Sozialhilfe für Deutsche zu erarbeiten.
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Umgekehrt - von Gast1 - 06-02-2009, 04:33

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