12-11-2011, 00:05
(11-11-2011, 23:17)Ibykus schrieb: Deswegen (@blue) kommt man wohl nicht darum herum, den ihm erteilten Rat (Füsse stille halten und zuwarten) nur als Ohnmacht bezeichnen.Gewaltschutzverfahren, oder wie bei mir, Vorwurf des Mißbrauchs, bedeutet besondere Vorsicht. Dritte sind da erst einmal mit ganz besonderer Vorsicht an die Sache ran zu gehen.
Von daher hielt ich Deine Aussage bzgl. der Mutter ebenso fragwürdig.
Weil eben "nur" von der einen Seite aus gesehen.
Und gerade wenn sich jemand nicht bewußt ist, Dreck am Stecken zu haben, sollte er oder sie undbedingt die Füße still halten!
Dein Engagement in aller Ehren, sein Dir aber auch bewußt, dass nicht "alle" Väter auch gut für ihre Kinder sind!