14-11-2011, 21:20
(14-11-2011, 16:17)Ibykus schrieb: und was, wenn der Tatbestand des § 235 StGB (Kindesentzug) nicht vorliegt?Du weißt ganz genau, dass das per Definition in D nicht gibt!
Die Mutter sei die Hauptbezugsperson, „sie stand für sie in der Vergangenheit ohne Unterbrechung kontinuierlich zur Verfügung“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat...“ Dennoch sei zu berücksichtigen, dass sich die Kinder in den vergangenen Jahren in Bremen eingelebt haben.
Genau sowas sollten sich Männer und Väter immer wieder vor Augen führen. Ja, die Mutter hat Fehler gemacht, aber.....stecken wir die Kinder doch eher zusamen mit ihr in den Frauenknast, bevor sie zum Vater kommen! Etwas überspitzt geschrieben hier in diesen Zusammenhang von mir....
Ich habe auch losgelassen. Und es geht mir sehr gut dabei. Diese Entscheidung werde ich nie bereuen.
Im Gegensatz zu Dir, lieber Ibykus, kann ich durchaus verstehen, wenn ein abgelegter Vater das Handtuch wirft, um sich der Perversität des deutschen Familienrechts nicht mehr zu unterwerfen!