14-11-2011, 22:40
(14-11-2011, 08:27)marhau schrieb: Denn die Unfähigkeit der Eltern, sich im Interesse und zum Wohl ihres Kindes D dauerhaft zu einigen, gebietet es, einem neutralen Dritten – dem Jugendamt – die Entscheidung zum Aufenthalt des Kindes zu überlassen, ...
Erinnert mich an das Buch von Dörner. "Die Logik des Mißlingens"!
Aus dem Beschluss:
In der mündlichen Verhandlung führte die Verfahrenspflegerin sodann ergänzend aus, D… habe beide Elternteile gleich lieb und könne seine Wünsche schon deshalb relativ klar benennen, weil er sich mit anderen Kindern in der Schule, deren Eltern ebenfalls getrennt lebten, offenbar austausche.
Erstaunlich, wie das 2002 geborene Kind zu diesem Zeitpunkt deutlich weiter entwickelt war, wie dessen Eltern!