15-11-2011, 08:02
Wegen des Urteils vom OLG Koblenz muß aber nicht jeder gleich verzeifeln, denn den Kindern und dem Kindsvater wurde immerhin zweiwöchentlich Umgang von Donnerstag bis Montagmorgen und in der anderen Woche nochmals von Donnerstag auf Freitag zugestanden. Das ist sehr viel mehr als die sonst üblichen erbärmlichen Kurzbesuche von Freitag auf Sonntag mit dem kinderbelastenden Weggezerre um 18.00 Uhr. Im Übrigen war der Vater weit weggezogen und die Einbindung seiner Kinder aus erster Ehe in die neue Familie wegen der Kinder seiner neuen Lebensgefährtin problematisch. Wenn Mama und Papa jedoch am gleichen Ort wohnen und das zweite Problem auch nicht besteht, kann einem das Koblenzer Urteil nicht schaden.
ach ja, und zu Gunsten der Mutter sprach noch die enge Bindung der Kinder an ihre bei der Mutter lebenden Halbbrüder und der Umstand, dass die Mutter sich vorher hauptsächlich um die Betreuung der Kinder gekümmert hatte.
OLG Celle 15 WF 241/07, Beschluß vom 04.01.2008 und OLG Düsseldorf (II-8 UF 189/10) vom 14.3.2011 (beide derzeit an anderer Stelle im Forum) gehören der Übersichtlichkeit halber eigentlich auch noch in diese Kiste, da sie zeigen, dass auch in Deutschland so langsam ein bißchen Bewegung in die Sache kommt.
Außerdem gibt es noch ein paar OLG-Urteil pro-Mami, die aber einige gute Argumente für Papas enthalten, die ein Wechselmodell wollen.
ach ja, und zu Gunsten der Mutter sprach noch die enge Bindung der Kinder an ihre bei der Mutter lebenden Halbbrüder und der Umstand, dass die Mutter sich vorher hauptsächlich um die Betreuung der Kinder gekümmert hatte.
OLG Celle 15 WF 241/07, Beschluß vom 04.01.2008 und OLG Düsseldorf (II-8 UF 189/10) vom 14.3.2011 (beide derzeit an anderer Stelle im Forum) gehören der Übersichtlichkeit halber eigentlich auch noch in diese Kiste, da sie zeigen, dass auch in Deutschland so langsam ein bißchen Bewegung in die Sache kommt.
Außerdem gibt es noch ein paar OLG-Urteil pro-Mami, die aber einige gute Argumente für Papas enthalten, die ein Wechselmodell wollen.