Die Furcht vor dem Beistand ist durchaus ernst zu nehmen.
Der Ermessensspielraum ist sehr groß dem Grunde und der Höhe von Forderungen nach. Die haben es in der Hand, ob sie Selbstbehalte zugrunde legen oder bis an die Grenzen des sozialrechtlichen Minimums berechnen und fordern und wie intensiv sie fordern.
Solange es Regelungslücken gibt und das Amt diese nach Belieben ausfüllen kann, ist man deren Willkür ausgeliefert.
Es ist von daher nicht verkehrt, Ängste ernst zu nehmen und den Leuten im Amt stets freundlich zu begegnen.
Der Ermessensspielraum ist sehr groß dem Grunde und der Höhe von Forderungen nach. Die haben es in der Hand, ob sie Selbstbehalte zugrunde legen oder bis an die Grenzen des sozialrechtlichen Minimums berechnen und fordern und wie intensiv sie fordern.
Solange es Regelungslücken gibt und das Amt diese nach Belieben ausfüllen kann, ist man deren Willkür ausgeliefert.
Es ist von daher nicht verkehrt, Ängste ernst zu nehmen und den Leuten im Amt stets freundlich zu begegnen.