(16-11-2011, 21:29)blue schrieb:Vielleicht könnte man übers Forum schreiben, dass nur ganz ernsthaft qualifizierte Väter eine Frage stellen sollten?(16-11-2011, 16:58)sajatz schrieb: Bitte nur qualifizierte Antworten, das Thema ist sehr ernst!Nur so nebenbei....Mit solch einer Aussage bzw. Forderung wird die Resonanz auf Deine Fragen auf ein Minimum beschränkt sein.
Aber ganz ernsthaft: Wenn das Jugendamt nur auf gerichtliche Schritte tätigwerden will (womit es nebenbei seinen gesetzlichen Auftrag gröblich mißachtet!), dann hat es ja nicht ausgeschlossen, dass das gerichtliche Tätigwerden auch seinen Anlaß darin hat, dass du der Veranlasser bist. Z.B. Zuweisung der Ehewohnung...
Achso: Schreibe dem JA ein kurze Gesprächsnotiz und bestätige darin in wörtlicher Rede, dass "eine Beratung für dich als Vater im Hinblick auf die Betreuung und Erziehung der Kinder bei einer bevorstehender Trennung nicht durchgeführt werden könne. Herr/Frau XX sagte ausdrücklich, dass Sie erst tätig werde wenn etwas vom Gericht kommt."
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #