16-11-2011, 22:53
(16-11-2011, 22:50)sorglos schrieb: Aber ganz ernsthaft: Wenn das Jugendamt nur auf gerichtliche Schritte tätigwerden will (womit es nebenbei seinen gesetzlichen Auftrag gröblich mißachtet!), dann hat es ja nicht ausgeschlossen, dass das gerichtliche Tätigwerden auch seinen Anlaß darin hat, dass du der Veranlasser bist. Z.B. Zuweisung der Ehewohnung...
Wenn die Fragestellung an das Jugendamt deckungsgleich war, dann kann ich das Jugendamt verstehen. Die Trennung müssen die Ehepartner selbst vollziehen. Was soll da das Jugendamt für eine Hilfestellung geben?