16-11-2011, 23:27
Solchen Nachrichten sollte man die Meinung unserer höchsten Richter anfügen:
"Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. (...) Die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet. Wenn sie zur alleinigen Sorgerechtsinhaberin gemacht wird, stellt dies daher sicher, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann.
Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht"
Wegen dieser Verbundenheit, der sicheren Bezugsperson, dem generellen Handeln der Mutter im Sinne des Kindeswohls laut Verfassungsrichter kann es Mütter wie die oben gar nicht geben. Und wenn, dann genügen kurze und milde Strafen.
"Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. (...) Die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet. Wenn sie zur alleinigen Sorgerechtsinhaberin gemacht wird, stellt dies daher sicher, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann.
Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht"
Wegen dieser Verbundenheit, der sicheren Bezugsperson, dem generellen Handeln der Mutter im Sinne des Kindeswohls laut Verfassungsrichter kann es Mütter wie die oben gar nicht geben. Und wenn, dann genügen kurze und milde Strafen.