17-11-2011, 20:47
(17-11-2011, 19:47)sorglos schrieb: Wenn man in einer Stadt, einem Viertel, einer Straße benennen kann, wo überall ein Vater aus dem Familienleben deportiert wurdenicht der entrechtete Vater muss genannt werden, sondern die Täter.
Die Mütter, Richter, JA-Mitarbeiter, Gutachter und Verfahrenspfleger, die sich der Kinderklauerei schuldig gemacht haben, gehören an den öffentlichen Pranger. Bevorzugt ist die Nennung mit vollem Namen und Anschrift; in Fällen in denen das juristisch problematisch ist, kann die Nennung der Personen teilanonymisiert sein.
Möglichst viele Erfahrungen (positiv genauso wie negativ) in einer Datei ausgewertet würde sehr schnell eine Landkarte der Kinderschänder ergeben. Wo sind die Epizentren die es zu bekämpfen gilt? Wo gibt es Gerichtsbezirke, in denen die Branche des Kindeswohlhandels noch nicht Fuss fassen konnte?
Andererseits kann man so auch die Akteure, die väterfreundlich agieren, ungefragt vernetzen und sie in ihrem Handeln stärken.