18-11-2011, 00:29
Für den Kindesunterhalt dürfte das österreichische Recht gelten, dort wo das Kind lebt. Dort ist auch der Gerichtsstand. Fürs Vollstreckungsrecht gilt dein Wohnort. Der Unterhalt errechnet sich in Österreich anders. Was wird denn von dir verlangt? Ist es denn sicher, dass es in Österreich lebt? Eine Bankverbindung heisst ja noch nicht, dass auch der Wohnort dort dauerhaft ist.