18-11-2011, 08:55
(18-11-2011, 00:29)p schrieb: ... , dort wo das Kind lebt. Dort ist auch der Gerichtsstand. Fürs Vollstreckungsrecht gilt dein Wohnort. ...Im allgemeinen ja - das findet aber Einschränkungen bei Scheidungsverfahren, wo dann das Scheidungsgericht die Sorgerchtssache im Verbund regeln kann.
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