18-11-2011, 18:20
blue schrieb:... womit Du vom Regen in die Traufe kommst! *hust*Ibykus schrieb:Das JA wird in diesem Verfahren ganz sicher nichts gg eine "Inanspruchnahme" Deiner Tante haben, weil es selbst insofern von Aufgaben befreit ist.Das sehe ich völlig anders. Wenn es zum BU kommt, der ja in irgendeiner Art und Weise angeordnet wird, ist das JA in der Verantwortung. Dann wird eine Insitution wie der DKSB o.ä. in Anspruch genommen und kein (befangener) Angehöriger.
Im Übrigen ist mir ein "befangener Umgangsbegleiter" sehr angenehm, wenn und soweit er/ sie MEIN Anliegen unterstützt!
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ach so, sorry - Du meinst, das JA würde sich einer (befangenen) Umgangsbegleitung widersetzen?
Das müsste es dann aber begründen.
Es kommt auf die KM an, die ja scheinbar nichts gg die Tante hat ...