19-11-2011, 06:01
(18-11-2011, 23:44)webmin schrieb: War gestern bei meinem RA der mich freundlicherweise auf folgendes Urteil aufmerksam machte.........
Ich dachte mir ,passt vielleicht auch noch hierhin(wollte keinen neuen Thread aufmachen):
Bewerbungsbemühungen...
erkennt man nicht nur an der Anzahl der Bewerbungen
Die Anzahl der Bewerbungen ist nur ein Indiz dafür, ob sich jemand um eine Anstellung bemüht. Gerichte dürfen daher nicht nur auf die Anzahl der Bewerbungen abstellen, sondern müssen alle Umstände (u.a. die Arbeitsmarktlage) würdigen.
weiterlesen.......
Hier geht es um Ehegattenunterhalt und die Klägerin ist eine Frau, die Ehegattenunterhalt will.
Im Falle von Kindesunterhalt werden andere Maßstäbe heran gezogen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.