06-02-2009, 19:15
(06-02-2009, 18:35)borni schrieb: (Nun kommt mir bloß nicht: "Weil es ein Mann war ..." )
Jaja :-)
Das Urteil fiel so aus, weil es nichts oder fast nichts kostet. Der Mann hat seine beiden Renten so oder so. Hätte er ohne Unterhalt Sozialleistungen beziehen müssen, wäre die Geschichte garantiert anders gelaufen. Der BGH fabriziert immer "Recht" nach Finanzministereriumsart. Ausserdem: Keine Kinder, keine ehebedingten Nachteile. Nach dem Trennungsunterhalt hätte eigentlich jeder weitere Unterhalt versagt werden müssen, drei Jahre sind drei Jahre zu viel.