19-11-2011, 15:25
(19-11-2011, 10:27)Ibykus schrieb: Welche sachlichen Gründe sollten denn Deiner Meinung nach einen anderen Maßstab rechtfertigen?
Gar keine, nur Richter sahen das bisher anders.
Aber auf diesem Gebiet tut sich auch für die Zahleselseite einiges auf.
Bundesweite Bewerbung geht schon längst nicht mehr, weil dann die Umgangskosten wieder steigen würden.
So hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden, dass die Umgangskosten berücksichtigt werden müssen. Offenbar hat das nur nicht jede® verstanden.
Das AZ des Bundesverfassungsgerichtes lautet 1 BvR 3031/08
Die maßgeblich Randziffer trägt die Nummer 18
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.