19-11-2011, 15:59
Camper1955 schrieb:So hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden, dass die Umgangskosten berücksichtigt werden müssen. Offenbar hat das nur nicht jede® verstanden.Die juristische Kaffeesatzleserei als Ursache der fiktiven Festsetzung musste das BVerfG schon wiederholt zum Anlaß nehmen, auf die Bremse zu treten (wenigstens aber den Fuß vom Gaspedal zu nehmen).
Das AZ des Bundesverfassungsgerichtes lautet 1 BvR 3031/08
Die maßgeblich Randziffer trägt die Nummer 18
lg
Camper
Mir wurde anno 2005 auch freundlicherweise den Unterhalt zu zahlen nachgelassen und stattdessen aufgegeben, wenigsten fiktiv zu leisten.
Dem komme ich selbstverständlich gerne nach!
Und ich find's auch gerecht:
fiktives Sorgerecht - fiktiver Unterhalt. Basta!
oder: