19-11-2011, 16:21
(14-07-2011, 18:22)Ibykus schrieb: ja ja, *lächel*
Die Frechheit besteht ja auch in der Unterstellung, ich hätte seit Jahren meine Berufstätigkeit so gestaltet, dass ich nur Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen würde.
Das ist ja eine glatte "Üble Nachrede", § 186 StGB; kompliziert nur deshalb, weil möglicherweise durch 193 StGB gerechtfertigt (was ich aber nicht annehme) und weswegen ich schon einen Strafantrag vorbereite.
Wenn sie unbedingt Arbeit haben wollen ....
Meinetwegen.
Lustig finde ich ja auch den Hinweis auf mein Engagement im Väterwiderstand. Endlich mal jemand, der das anerkennend hervor hebt
Das schreibt mir heute die Generalstaatsanwaltschaft auf meine Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der StA:
Zitat:...... Die StA Münster hat das Ermittlungsverfahren zu Recht und mit zutreffender Begründung eingestellt....
Soweit man der von Ihnen beanstandeten Formulierung überhaupt ehrverletzenden Charakter beimessen kann, wäre sie jedenfalls auch deshalb gem. 193 StGB gerechtfertigt, weil der Beschuldigte zur Begründung seiner Behauptung konkrete tatsächliche Anknüpfungspunkte wie Ihre berufliche Qualifikation anführt und zudem das Urteil des OLG Hamm (---/--) heranzieht, das offenbar auch von Ihrer Leistungsfähigkeit ausgeht. Von daher ist ein wesentlich oder leichtfertig unrichtiger Vortrag des Beschuldigten nicht erkennbar, zumal auch die Formulierung in Ihrem Briefkopf ("Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!") seine Auffassung stützt.
Hätte ich mir das bloß verkniffen
Was auch ein Generalstaatsanwalt mal geflissentlich "übersieht" ist der Umstand, dass das OLG meine Leistungsunfähigkeit (!) zum Anlaß genommen hatte, mich im Weitern mit dem Unfug der Unterhaltszahlung zu verschonen, indem es mich fiktiv festgesetzt hatte.
Von Leistungsfähigkeit war nicht die Rede!
Solche "Stigmatisierungen" bleiben uns Vätern aber ein Leben lang erhalten.
Ich warte noch darauf, dass man mir auch hinsichtlich der Verfahrenskosten die Möglichkeit gibt, sie fiktiv zu begleichen ...