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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#11
Wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, kann der Richter gleich in die Vollstreckung gehen, wenn nichts zu vollstrecken ist kommt die Eidesstattliche Versicherung. Die kann auch mit Beugehaft durchgesetzt werden.
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RE: Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich? - von p__ - 06-02-2009, 23:22

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