21-11-2011, 18:16
.... das Fest der Väterausgrenzung
steht vor der Tür.
Väter, die "das Glück" haben, ihre Kinder sehen zu dürfen, können das meistens nur am 2. Weihnachtsfeiertag.
Die -unsinnige- Regelung, auf die sich Mütter berufen und die von unverantwortlichen und rechtsungehorsamen Familiengerichten bestätigt werden, besagt:
Am Heiligen Abend befindet sich das Kind dort, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Und dieser Lebensmittelpunkt wurde schon lange vorher festgelegt!
Das Kind lebt bei der Mutter - Papa bezahlt Unterhalt!
Mich interessiert, wer Weihnachten auf sein Kind ganz verzichten muss oder wer es nur stundenweise sehen darf.
Denn ich bin der Auffassung, dass eine solche Regelung das Kindeswohl verletzt und möchte Material sammeln, weil ich mich nach der Veröffentlichung des Weser Kuriers zur Ermittlungssache wegen Fürsorgepflichtverletzung mit der Prüfung und den Voraussetzungen des § 171 StGB befassen möchte.
steht vor der Tür.
Väter, die "das Glück" haben, ihre Kinder sehen zu dürfen, können das meistens nur am 2. Weihnachtsfeiertag.
Die -unsinnige- Regelung, auf die sich Mütter berufen und die von unverantwortlichen und rechtsungehorsamen Familiengerichten bestätigt werden, besagt:
Am Heiligen Abend befindet sich das Kind dort, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Und dieser Lebensmittelpunkt wurde schon lange vorher festgelegt!
Das Kind lebt bei der Mutter - Papa bezahlt Unterhalt!
Mich interessiert, wer Weihnachten auf sein Kind ganz verzichten muss oder wer es nur stundenweise sehen darf.
Denn ich bin der Auffassung, dass eine solche Regelung das Kindeswohl verletzt und möchte Material sammeln, weil ich mich nach der Veröffentlichung des Weser Kuriers zur Ermittlungssache wegen Fürsorgepflichtverletzung mit der Prüfung und den Voraussetzungen des § 171 StGB befassen möchte.