22-11-2011, 09:30
Das mit der "RichterIN" war ein Verschreiber. Klar, an OLGs urteilen immer drei RichterInnen. Wie in Köln die Geschlechter verteilt sind, weiß ich nicht, ist aber wohl auch nebensächlich.
Dass Deutschland bei Umgangsrechtsverfahren noch meilenweit von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter entfernt ist, erlebe ich selbst seit nunmehr 14 Monaten.
Unabhängig davon war der von Dir zitierte Satz für meine Begriffe aber nicht der einzige Punkt, der gegen den Papa aus Köln spricht. Damit hat er dem Gericht allenfalls noch etwas mehr Munition geliefert, eine Entscheidung zu fällen, die nachvollziehbar ist, falls sich die Sachverständige ihre Aussagen zu den Themen Schule, Stehlen und Phantasieren nicht aus den Fingern gesogen hat.
Wenn ihre Ausführungen stimmen, hat der Vater bei der Erziehung seiner Kinder die Zügel meiner Meinung nach doch etwas zu sehr schleifen lassen. Wenn es in der Schule bergab geht oder Kinder anfangen zu stehlen und in eine Phantasiewelt abtauchen, sind beide Eltern - auch der Vater - gefordert, etwas dagegen zu unternehmen. Tut der Vater dies nicht, zeigt er damit zumindest Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit.
Dass Deutschland bei Umgangsrechtsverfahren noch meilenweit von einer Gleichberechtigung zwischen Vater und Mutter entfernt ist, erlebe ich selbst seit nunmehr 14 Monaten.
Unabhängig davon war der von Dir zitierte Satz für meine Begriffe aber nicht der einzige Punkt, der gegen den Papa aus Köln spricht. Damit hat er dem Gericht allenfalls noch etwas mehr Munition geliefert, eine Entscheidung zu fällen, die nachvollziehbar ist, falls sich die Sachverständige ihre Aussagen zu den Themen Schule, Stehlen und Phantasieren nicht aus den Fingern gesogen hat.
Wenn ihre Ausführungen stimmen, hat der Vater bei der Erziehung seiner Kinder die Zügel meiner Meinung nach doch etwas zu sehr schleifen lassen. Wenn es in der Schule bergab geht oder Kinder anfangen zu stehlen und in eine Phantasiewelt abtauchen, sind beide Eltern - auch der Vater - gefordert, etwas dagegen zu unternehmen. Tut der Vater dies nicht, zeigt er damit zumindest Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit.