23-11-2011, 11:21
Hallo Freunde,
Folgenden Wortlaut fand ich soeben in einem Schreiben des JuAmts an mich:
Des Weiteren erwarten wir eine Erläuterung wozu Sie eine Wohnung mit 123m² benötigen.
Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?
Es geht nicht darum, was Sinn macht sondern um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das JuAmt diese "Erläuterung" von mir "erwarten" darf.
Ich möchte da schnellst möglich antworten. Sollte ich nicht sicher sein, ob ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, werde ich wohl das JuAmt schriftlich auffordern mir zunächst Auskunft zu geben auf welcher Rechtsgrundlage sie diese "Erläuterung" von mir einfordern dürfen.
Habt Dank für eventuelle und sachdienliche Hinweiße
Herzlichst
der Kobold ;-)
Folgenden Wortlaut fand ich soeben in einem Schreiben des JuAmts an mich:
Des Weiteren erwarten wir eine Erläuterung wozu Sie eine Wohnung mit 123m² benötigen.
Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?
Es geht nicht darum, was Sinn macht sondern um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das JuAmt diese "Erläuterung" von mir "erwarten" darf.
Ich möchte da schnellst möglich antworten. Sollte ich nicht sicher sein, ob ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, werde ich wohl das JuAmt schriftlich auffordern mir zunächst Auskunft zu geben auf welcher Rechtsgrundlage sie diese "Erläuterung" von mir einfordern dürfen.
Habt Dank für eventuelle und sachdienliche Hinweiße
Herzlichst
der Kobold ;-)