23-11-2011, 12:34
Hallo beppo,
Dies war die Antwort des JuAmts auf meine Auskünfte zu meinen persönlichen -/Einkommens-/ Vermögensverhältnissen
es geht also tatsächlich um die Berechnung des Kindsunterhalt (KU). Da ich Job und Wohnort gewechselt habe und (Zufall) auch für die Kinder ein neues JuAmt zuständig geworden ist, geht der ganze Zinober nun eben zum x-ten Mal wieder von vorne los. Ich kenne das bereits zur Genüge - eine solche Frage und derart formuliert hatte ich bislang jedoch noch nicht.
Tatsache ist, dass die Wohnung weit unter Mietspiegel und direkt neben meiner neuen Arbeitsstelle liegt und eben auch Raum für die Kinder bietet, die mich ja besuchen kommen - all das habe ich bereits mittgeteilt.
Nach allem, was ich in den vergangenen 15 jahren erlebt habe, gehe ich davon aus, dass die Mietkosten keine Rolle bei der Ermittlung der KU spielen. Insofern wundert es mich, dass das JuAmt auf seinen Auskunftsformularen zu den persönlichen Verhältnissen danach fragt.
Selbstverständlich wäre ich überglücklich, wenn meine Mietkosten vom JuAmt berücksichtigt würden - allein es fehlt mir der Glaube!
Anbei mein Entwurf einer Antwort
[font=Tahoma]Eine Wohnung mit 123m² benötige ich, um meine mittlerweile recht ansehnliche Sammlung goldener Wasserhähne unterbringen zu können. Nun weiß ich natürlich, dass mir eine solche Antwort einigen Ärger verursachen kann zumal sie frei erfunden ist und sie entspricht auch nicht meiner Bereitschaft zur Kooperation. Ich ziehe diese Antwort also zurück, möchte jedoch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet bin, eine Frage mit eindeutig privatem Charakter, zu beantworten. Ich betrachte dies als meine Privatangelegenheit und gebe ihnen hierauf erst dann eine konkrete Antwort, wenn ich ersehen kann, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin oder dies relevant für die Berechnung des Kindsunterhalts ist.
In meinem Schreiben vom 11.11.2011 finden Sie im Übrigen einige Gründe, weshalb ich mich für diese Wohnung entschieden habe Darüberhinaus versichere ich ihnen, dass die Gründe, welche mich diese Wohnung mieten ließen, auch damit zusammenhängen, ihre Dienste in absehbarer Zeit nicht mehr benötigen zu müßen.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen[/font]
kobold
Dies war die Antwort des JuAmts auf meine Auskünfte zu meinen persönlichen -/Einkommens-/ Vermögensverhältnissen
es geht also tatsächlich um die Berechnung des Kindsunterhalt (KU). Da ich Job und Wohnort gewechselt habe und (Zufall) auch für die Kinder ein neues JuAmt zuständig geworden ist, geht der ganze Zinober nun eben zum x-ten Mal wieder von vorne los. Ich kenne das bereits zur Genüge - eine solche Frage und derart formuliert hatte ich bislang jedoch noch nicht.
Tatsache ist, dass die Wohnung weit unter Mietspiegel und direkt neben meiner neuen Arbeitsstelle liegt und eben auch Raum für die Kinder bietet, die mich ja besuchen kommen - all das habe ich bereits mittgeteilt.
Nach allem, was ich in den vergangenen 15 jahren erlebt habe, gehe ich davon aus, dass die Mietkosten keine Rolle bei der Ermittlung der KU spielen. Insofern wundert es mich, dass das JuAmt auf seinen Auskunftsformularen zu den persönlichen Verhältnissen danach fragt.
Selbstverständlich wäre ich überglücklich, wenn meine Mietkosten vom JuAmt berücksichtigt würden - allein es fehlt mir der Glaube!
Anbei mein Entwurf einer Antwort
[font=Tahoma]Eine Wohnung mit 123m² benötige ich, um meine mittlerweile recht ansehnliche Sammlung goldener Wasserhähne unterbringen zu können. Nun weiß ich natürlich, dass mir eine solche Antwort einigen Ärger verursachen kann zumal sie frei erfunden ist und sie entspricht auch nicht meiner Bereitschaft zur Kooperation. Ich ziehe diese Antwort also zurück, möchte jedoch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet bin, eine Frage mit eindeutig privatem Charakter, zu beantworten. Ich betrachte dies als meine Privatangelegenheit und gebe ihnen hierauf erst dann eine konkrete Antwort, wenn ich ersehen kann, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin oder dies relevant für die Berechnung des Kindsunterhalts ist.
In meinem Schreiben vom 11.11.2011 finden Sie im Übrigen einige Gründe, weshalb ich mich für diese Wohnung entschieden habe Darüberhinaus versichere ich ihnen, dass die Gründe, welche mich diese Wohnung mieten ließen, auch damit zusammenhängen, ihre Dienste in absehbarer Zeit nicht mehr benötigen zu müßen.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen[/font]
kobold