23-11-2011, 14:19
Hi Kobold,
mW kann Dir bis zum ortsüblichen sozialrechtlichen Minimum alles abgenommen werden, um den KU zu bedienen - ohne weitere Ansprache! Du kannst dann zusehen, wie Du mit den verbleibenden Mitteln zurecht kommst.
Im Vergleich zum SGB hast Du im Unterhaltsrecht allerdings eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Wenn Du Dich für'n Hunni verpflegen kannst und den Rest für Miete verwendest, dann interessiert das nicht weiter.
Es ist mE reine Freundlichkeit des Beistandes, Dich um eine Begründung zu vermutlich die Angemessenheit übersteigenden Wohnkosten zu bitten. Die Größe der Wohnung ist dabei unwichtig, entscheidend sind die Wohnkosten.
Der Beistand hat Dich in der Hand, hat gewisse Ermessensspielräume, wie und was er berechnet und was und wie er von Dir fordert.
In dieser Grauzone würde ich 'dicke Backen' vermeiden und in jedem Fall freundlich bleiben.
mW kann Dir bis zum ortsüblichen sozialrechtlichen Minimum alles abgenommen werden, um den KU zu bedienen - ohne weitere Ansprache! Du kannst dann zusehen, wie Du mit den verbleibenden Mitteln zurecht kommst.
Im Vergleich zum SGB hast Du im Unterhaltsrecht allerdings eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Wenn Du Dich für'n Hunni verpflegen kannst und den Rest für Miete verwendest, dann interessiert das nicht weiter.
Es ist mE reine Freundlichkeit des Beistandes, Dich um eine Begründung zu vermutlich die Angemessenheit übersteigenden Wohnkosten zu bitten. Die Größe der Wohnung ist dabei unwichtig, entscheidend sind die Wohnkosten.
Der Beistand hat Dich in der Hand, hat gewisse Ermessensspielräume, wie und was er berechnet und was und wie er von Dir fordert.
In dieser Grauzone würde ich 'dicke Backen' vermeiden und in jedem Fall freundlich bleiben.