Kobold,
ich bleibe dabei:
Ich sehe es als reine Freundlichkeit des Amtes, Dich nach Gründen zu fragen, die eine Anrechnung erhöhter Mietkosten bei der Bestimmung der Dir verbleibenden Mittel bzw. des zu fordernden KU begründen können.
Ich sehe den Beistand (fast) auf Deiner Seite! Ich kenne das auch ganz anders.
Liegen denn die Kosten der Unterkunft für Deine Famile über dem ortsüblichen Wert?
Wie ist das mit den Umgangskosten?
Hast Du Deine Situation auch schon mal als Aufstocker nach SGB II durchgerechnet?
ich bleibe dabei:
Ich sehe es als reine Freundlichkeit des Amtes, Dich nach Gründen zu fragen, die eine Anrechnung erhöhter Mietkosten bei der Bestimmung der Dir verbleibenden Mittel bzw. des zu fordernden KU begründen können.
Ich sehe den Beistand (fast) auf Deiner Seite! Ich kenne das auch ganz anders.
Liegen denn die Kosten der Unterkunft für Deine Famile über dem ortsüblichen Wert?
Wie ist das mit den Umgangskosten?
Hast Du Deine Situation auch schon mal als Aufstocker nach SGB II durchgerechnet?