23-11-2011, 16:54
Der Datenhunger der Behörden ist immer immens. Und fragen darf der Beistand so ziemlich alles. Es käme auch in Frage, dass er in einem vorhergehenden Gerichtsverfahren diese Daten nicht hatte und sie wichtig wurden, was er vorher nicht geahnt hat. Dann wird aus "gegebener Veranlassung" bei den nächsten Fällen gefragt.
Spekulation natürlich.
Bei den Angaben zum Selbstbehalt DDT finden sich Beträge für Unterkunftskosten. Aber nach Deinen Angaben liegst Du darunter. Wir hatten hier einen Thread, in dem ein Gericht den Selbstbehalt wegen niedrigerer Miete gesenkt hat. Vollkommen zu Unrecht. Wenn so etwas droht, ist Vorsicht geboten.
Frag mal nach, aber nicht so, wie oben formuliert.
Spekulation natürlich.
Bei den Angaben zum Selbstbehalt DDT finden sich Beträge für Unterkunftskosten. Aber nach Deinen Angaben liegst Du darunter. Wir hatten hier einen Thread, in dem ein Gericht den Selbstbehalt wegen niedrigerer Miete gesenkt hat. Vollkommen zu Unrecht. Wenn so etwas droht, ist Vorsicht geboten.
Frag mal nach, aber nicht so, wie oben formuliert.