23-11-2011, 17:46
hallo an alle,
ich habe schon gegoogelt was das zeug hält finde aber keine richtig antwort. Also folgender fall: es wird ein kind geboren und die eltern sind schon davor getrennt. Nun wird die vaterschaft festgestellt, da die mutter in der zeit noch was mit einem ex hatte. Vaterschafttest sagt aus, daß der neue ex der vater ist und er unterschreibt auch die vaterschaftsanerkennung. Die mutter ist zur zeit der geburt 18 und geht noch zur schule. Diese schule will sie 8 wochen nach der geburt wieder aufnehmen, davor aber noch bei ihren eltern mit dem baby ausziehen, da sie der meinung ist dort kann sie mit dem baby nicht leben, da ihre eltern rauchen (sie selbst raucht auch) und des weiteren 2 katzen in der wohnung sind und das alles dem kind nicht gut tut. Wenn sie dann wieder in die schule geht, will sie aber ihr kind jeden tag zu ihren eltern geben (die von h4 leben) zur betreuung. Nach dem erweiterten schulabschluß will sie noch ihr abi machen und studieren. Kind soll die ganze zeit von ihren eltern betreut werden. Nun die eigentliche frage: sie kann ja nun laut gesetz betreuungsunterhalt vom vater bekommen, was er auch versteht, aber was ist damit, wenn sie ihr kind garnicht betreut sondern gleich weiter schule bzw. ausbildung macht (sollte sie das abi nicht schaffen) und ihre eltern die ganze zeit auf das kind aufpassen und dadurch ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also im prinzip das betreuungsgeld dann eigentlich an die eltern gehen würde, da die das kind betreuen. Finde da leider überhaupt kein beispiel. Vater ist gern bereit auch den betreuungsunterhalt zu zahlen, aber doch nur, wenn auch alles rechtens ist. Kann mir da jemand helfen. dankeschön
ich habe schon gegoogelt was das zeug hält finde aber keine richtig antwort. Also folgender fall: es wird ein kind geboren und die eltern sind schon davor getrennt. Nun wird die vaterschaft festgestellt, da die mutter in der zeit noch was mit einem ex hatte. Vaterschafttest sagt aus, daß der neue ex der vater ist und er unterschreibt auch die vaterschaftsanerkennung. Die mutter ist zur zeit der geburt 18 und geht noch zur schule. Diese schule will sie 8 wochen nach der geburt wieder aufnehmen, davor aber noch bei ihren eltern mit dem baby ausziehen, da sie der meinung ist dort kann sie mit dem baby nicht leben, da ihre eltern rauchen (sie selbst raucht auch) und des weiteren 2 katzen in der wohnung sind und das alles dem kind nicht gut tut. Wenn sie dann wieder in die schule geht, will sie aber ihr kind jeden tag zu ihren eltern geben (die von h4 leben) zur betreuung. Nach dem erweiterten schulabschluß will sie noch ihr abi machen und studieren. Kind soll die ganze zeit von ihren eltern betreut werden. Nun die eigentliche frage: sie kann ja nun laut gesetz betreuungsunterhalt vom vater bekommen, was er auch versteht, aber was ist damit, wenn sie ihr kind garnicht betreut sondern gleich weiter schule bzw. ausbildung macht (sollte sie das abi nicht schaffen) und ihre eltern die ganze zeit auf das kind aufpassen und dadurch ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also im prinzip das betreuungsgeld dann eigentlich an die eltern gehen würde, da die das kind betreuen. Finde da leider überhaupt kein beispiel. Vater ist gern bereit auch den betreuungsunterhalt zu zahlen, aber doch nur, wenn auch alles rechtens ist. Kann mir da jemand helfen. dankeschön