23-11-2011, 20:50
(23-11-2011, 20:21)iglu schrieb: Nachtrag:Das ist falsch. Die Mutter darf sich jetzt drei Jahre um das Kind kümmern. Diese drei Jahre bekommt sie auf jeden Fall BU.
Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat das Kind und nicht die Mutter.
Nachdem allerdings nicht-eheliche und eheliche Mütter seit einigen Jahren in Bezug auf Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr gleichgestellt sind, kann es sein, dass sie dann weiter Anspruch auf BU hat. Ob sie dann eine Ausbildung macht oder nicht, ist unerheblich. Entscheiden wird das im Extrem(Streit)Fall das Gericht.