23-11-2011, 21:05
"Beim Betreuungsunterhalt geht es allein um den Anspruch des betreuenden Elternteils. Der Unterhaltsanspruch der Kinder selbst ist davon unberührt. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle." <<< dies habe ich gerade von einer seite kopiert wo es nur um solche gesetzestexte geht. leider stehen dort keine bsp.
und du hast recht, die mutter darf sich jetzt 3 jahre um das kind kümmern und genau dafür bekommt die den betreuungsunterhalt, aber was ist wenn sich jemand anderes um das kind kümmert oder besseres beispiel, das kind geht nahtlos in krippe und kindergarten, was in dem fall niedrigere kosten wären.
und du hast recht, die mutter darf sich jetzt 3 jahre um das kind kümmern und genau dafür bekommt die den betreuungsunterhalt, aber was ist wenn sich jemand anderes um das kind kümmert oder besseres beispiel, das kind geht nahtlos in krippe und kindergarten, was in dem fall niedrigere kosten wären.