23-11-2011, 22:42
(23-11-2011, 20:58)p schrieb: Du machst ja keine erhöhte Miete geltend.Das Kind macht jedoch den Unterhalt geltend. Bisher ist hier im Fred nicht bekannt, ob ein Titel regelmäßig und in voller Höhe bedient wird.
Dieses "mal mehr mal weniger" sollte gerade für uns hier eine Aussage sein, die hinterfragt werden muss.
Die Wohnung kann ja im Preis unter dem Mietspiegel sein. Es fehelen jedoch Zahlen.
@Kobold schreibt:
"Meine Frage müßte also lauten:
WARUM will der Beistand wissen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige?"
Meine Frage ist, woher weiß das JA von dieser Größe?
@Kobold schreibt:
"Die Kinder sind 9, 11 und 18"
Ok, ich zahle nur für zwei Kinder, aber nicht gerade wenig. Bei drei Kinder in diesem Alter, wo das nächste bald in die höhere Stufe kommt, ist der Mindestunterhalt auch nicht gerade wenig.
Zu viele Unbekannte meiner Meinung nach!