23-11-2011, 23:11
(23-11-2011, 22:20)vorsichtiger schrieb: Entdeckt man hier ein "Misverhältnis", geht man seitens JA her und schlägt mit der Fiktivgeldkeule zu. Ganz einfach.
Klappt nicht, hatten wir erst kürzlich wieder. Wie der Pflichtige seinen Selbstbehalt verteilt, ist seine Sache. Er kann auch weniger Miete zahlen und sich dafür andere Sachen leisten. Wenn man ihm weniger Miete unterstellt als er wirklich zahlt, führt das in die Sackgasse.
Ich vermute eher, das mündet in den üblichen Bequatschung und Vertrottelungsversuchen des Jugendamts. Auch die Amtsgerichte versuchen das. Hat aber vor dem BGH keinen Bestand. Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid65497