Ich sehe den TO in rechtlichen Regelungslücken bzw. in Widersprüchen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht.
Das Unterhaltsrecht, an dem sich die JÄ orientieren, kennt keine zwei Familien, die ein Kind mit der Mutter bzw. mit dem Vater bildet, kennt nicht Leben des Kindes in zwei Familien, kennt nicht die Umgangskosten, nicht Kosten der Unterkunft beim 'entfernten' Vater (oder Mutter). Das SGB ist mE insofern erheblich schlüssiger und gerechter gestrickt.
Jeder Mangelfall sollte sich daher mE grundsätzlich am SGB II orientieren.
Das Unterhaltsrecht, an dem sich die JÄ orientieren, kennt keine zwei Familien, die ein Kind mit der Mutter bzw. mit dem Vater bildet, kennt nicht Leben des Kindes in zwei Familien, kennt nicht die Umgangskosten, nicht Kosten der Unterkunft beim 'entfernten' Vater (oder Mutter). Das SGB ist mE insofern erheblich schlüssiger und gerechter gestrickt.
Jeder Mangelfall sollte sich daher mE grundsätzlich am SGB II orientieren.