24-11-2011, 07:28
(23-11-2011, 23:11)p schrieb: Wie der Pflichtige seinen Selbstbehalt verteilt, ist seine Sache.
Der Selbstbehalt ist aber doch hinfällig, wenn der Mindestunterhalt nicht (regelmäßig) gezahlt wird?! Oder gibts dazu zwischenzeitlich auch irgendeine Rechtslage, dass der Selbstbehalt nach DT eine sichere Größe und einen Anspruch darstellt?
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