24-11-2011, 20:59
Hallo zusammen,
bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist meine Zustimmung als Sorgeberechtigter notwendig. Kann ich diese Zustimmung auch einschränken bzw. befristen oder ist die immer blanko.
Konkret geht es um folgendes:
Die Mutter und Ex-Partnerin möchte unseren Sohn in eine Kita oder zur Tagesmutter geben. Die Begründungen dafür waren mehr oder weniger überzeugend. Im Prinzip eher weniger.
Ich habe Zustimmung dafür signalisiert, was auch das ürsprüngliche Ansinnen der Ex war, dass er an einem Vormittag in der Woche dorthin kann, weil es meine Umgangszeit nicht tangiert.
Ich höre aber schon die Nachtigall, die mir flüstert, dass es in einer Vollversorgung enden wird. Dahin gehende Gedankenspiele wurden bereits geäußert. Nach dem Motto, wenn er geht dann müsse es mehrmals die Woche sein, weil das Kindeswohl sonst gefährdet sei. In dem Fall würde es sehr wohl meine Umgangszeiten tangieren.
(By the way: seitdem sie beim Jugendamt war, heisst es nicht mehr "Ich will das so!" sondern "Es dient dem Kindeswohl!". Gehirnwäsche hat wohl schon eingesetzt.)
Kann ich meine Zustimmung also vom Umfang abhängig machen oder ist eine Zustimmung dann uneingeschränkt?
bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist meine Zustimmung als Sorgeberechtigter notwendig. Kann ich diese Zustimmung auch einschränken bzw. befristen oder ist die immer blanko.
Konkret geht es um folgendes:
Die Mutter und Ex-Partnerin möchte unseren Sohn in eine Kita oder zur Tagesmutter geben. Die Begründungen dafür waren mehr oder weniger überzeugend. Im Prinzip eher weniger.
Ich habe Zustimmung dafür signalisiert, was auch das ürsprüngliche Ansinnen der Ex war, dass er an einem Vormittag in der Woche dorthin kann, weil es meine Umgangszeit nicht tangiert.
Ich höre aber schon die Nachtigall, die mir flüstert, dass es in einer Vollversorgung enden wird. Dahin gehende Gedankenspiele wurden bereits geäußert. Nach dem Motto, wenn er geht dann müsse es mehrmals die Woche sein, weil das Kindeswohl sonst gefährdet sei. In dem Fall würde es sehr wohl meine Umgangszeiten tangieren.
(By the way: seitdem sie beim Jugendamt war, heisst es nicht mehr "Ich will das so!" sondern "Es dient dem Kindeswohl!". Gehirnwäsche hat wohl schon eingesetzt.)
Kann ich meine Zustimmung also vom Umfang abhängig machen oder ist eine Zustimmung dann uneingeschränkt?