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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#4
Das geht schon.

Du musst ihr keineswegs eine Blankovollmacht für alles ausstellen, sondern kannst ihrem konkreten Wunsch zustimmen, also euer Kind in diese bestimmte Einrichtung zu diesen bestimmten Zeiten zu geben.
Daraus alleine sollte sich auch keine Gefahr ergeben, denn du zeigst ja damit, dass du dich ihren Wünschen keineswegs stur in den Weg stellst, sondern mit ihr kooperierst.
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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 20:59
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 21:40
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 09:17
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RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 11-08-2012, 10:29

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