24-11-2011, 23:13
Nun habe ich auch meinen Beschluss zur Umgangsregelung zu Weihnachten.
Historie:
- Kind heute 2,5 J.
- Gem. SR
- Umgang(1St. p/Wo) per EV nach 4 Monate Umgangsboykott bekommen (2/2010)
- 5 mündl. Verh. ohne Abänderung des Umgangs (inkl. Fam. GA)
- GA (11/2010) bekundet gute Bindung zw. Vater + Sohn und befürwortet Ausweitung des Umgangs
- Seit Hauptverhandlung (4/2011) 2St. Umgang p/Wo. + Elternarbeit(leider Zeitverschwendung)
Tenor: Über 2St. Umgang oder zusätzliche Feiertagsregelung würde das Kind überfordern.
Gegen den Beschluss wurde sofort Rechtsmittel eingelegt. Der Termin sollte ursprünglich im Oktober stattfinden ,der jedoch kurzfristig auf Ende Januar verlegt wurde.
Vom OLG Hamm wurde sofort ein Ergänzungspfleger bestellt.
Letzte Woche haben wir ein Eilantrag auf Umgangsregelung gestellt ,da sie ja ursprünglich vorm OLG verhandelt werden sollte.
Mein begehren:
Statt am Samstag (Heiligabend,Umgangstag) wollte ich am 2. Weihnachtstag und Neujahrstag zw. 10.00 und 18.00 Uhr Umgang mit meinem Sohn.
Mit den selben Argumenten ,wie auch schon im Beschluss aus April, lehnte der Richter mein begehren ab.
Nun bleibt nur noch die mündl. Verh. VOR Weihnachten.
Diesesmal stehen JA ,Sozitante von der Elternarbeit ,Ergänzungspfleger auf meiner Seite.
2 x hat man mich schon Weihnachten aussen vor gelassen.
Jetzt ist Schluss!
Historie:
- Kind heute 2,5 J.
- Gem. SR
- Umgang(1St. p/Wo) per EV nach 4 Monate Umgangsboykott bekommen (2/2010)
- 5 mündl. Verh. ohne Abänderung des Umgangs (inkl. Fam. GA)
- GA (11/2010) bekundet gute Bindung zw. Vater + Sohn und befürwortet Ausweitung des Umgangs
- Seit Hauptverhandlung (4/2011) 2St. Umgang p/Wo. + Elternarbeit(leider Zeitverschwendung)
Tenor: Über 2St. Umgang oder zusätzliche Feiertagsregelung würde das Kind überfordern.
Gegen den Beschluss wurde sofort Rechtsmittel eingelegt. Der Termin sollte ursprünglich im Oktober stattfinden ,der jedoch kurzfristig auf Ende Januar verlegt wurde.
Vom OLG Hamm wurde sofort ein Ergänzungspfleger bestellt.
Letzte Woche haben wir ein Eilantrag auf Umgangsregelung gestellt ,da sie ja ursprünglich vorm OLG verhandelt werden sollte.
Mein begehren:
Statt am Samstag (Heiligabend,Umgangstag) wollte ich am 2. Weihnachtstag und Neujahrstag zw. 10.00 und 18.00 Uhr Umgang mit meinem Sohn.
Mit den selben Argumenten ,wie auch schon im Beschluss aus April, lehnte der Richter mein begehren ab.
Nun bleibt nur noch die mündl. Verh. VOR Weihnachten.
Diesesmal stehen JA ,Sozitante von der Elternarbeit ,Ergänzungspfleger auf meiner Seite.
2 x hat man mich schon Weihnachten aussen vor gelassen.
Jetzt ist Schluss!