Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#5
(24-11-2011, 21:40)iglu schrieb: Aber abgesehen davon: Kann man seine Zusimmung nun einschränken oder an Bedingungen knüpfen?
Grundsätzlich geht das schon. Muß sie aber nicht drauf eingehen. Anstelle des kompletten Sorgerechts könnte sie Dir allerdings nur einen Teil entziehen lassen, wenn das Gericht das "Kindeswohl" gefährdet sieht. Sie zieht dann einfach §1666 BGB, Abs. 3, Satz 5. Wink

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 20:59
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 21:40
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 09:17
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 25-11-2011, 09:46
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 10:11
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 25-11-2011, 10:18
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 10:32
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 25-11-2011, 18:55
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 11-08-2012, 10:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  angelegenheiten von erheblicher bedeutung Dodo 18 14.682 11-08-2013, 12:52
Letzter Beitrag: Petrus
  Bedeutung: rechtskräftig Geschieden Heinrich 3 5.478 10-07-2009, 15:27
Letzter Beitrag: goodie

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste