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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#7
(25-11-2011, 09:17)blue schrieb: Muß sie aber nicht drauf eingehen.
Verstehe ich nicht.
Wenn sie sagt, "Ich möchte unser Kind Mo-Fr von XX:00 bis YY:00 in die Kita ZZZZ geben, bist du einverstanden?"
Ist es doch kein Problem zu sagen, "Ja, ich damit einverstanden, dass du unser Kind Mo-Fr von XX:00 bis YY:00 in die Kita ZZZZ gibst."
Das ist weder eine Verweigerung noch eine Blankovollmacht.
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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 20:59
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 21:40
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