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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
#9
(25-11-2011, 10:04)Skipper schrieb: die Frage ist, ob es Dich etwas angeht, wie, wann und wo die Mutter die Betreuung organisiert.
@beppo, genau das!
Wenn die Rechtsvertretung der Mutter Richterin gut einschätzen kann, wird bei der nächsten "wirklich" wichtigen Angelegenheit nur einmal gefragt und ansonsten die Kooperationsbereitschaft des Vaters grundsätzlich angezweifelt. Ich sehe es wie @skipper, dass das mit der Betreuung in diesem Fall nicht zu den -erheblichen- Angelegenheiten gehört.

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Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 20:59
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von iglu - 24-11-2011, 21:40
RE: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung - von blue - 25-11-2011, 09:17
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