26-11-2011, 16:01
Also -
ein kurzer Anruf hat genügt um die Sache aufzuklären:
Unter bestimmten Vorraussetzungen sind die Mietkosten des Unterhaltspflichtigen (UP) bei der Berechnung dessen, was man dem UP an KU zumuten 'darf' tatsächlich voll zu berücksichtigen (es geht dabei darum, dass der KV nicht ausreichend Gehalt bezieht, um den Mindestunterhalt zu bedienen - aufgrund des vorliegenden Titels bleibt dem Beistand nix anderes übrig als neu zu berechnen - dabei muss er einerseits der KM und andererseits den geltenden Bestimmungen gerecht werden).
Der gute Mann vom Beistand wollte also nur auf Nummer sicher gehen und mir nicht eine KU-Höhe präsentieren, gegen die ich möglicherweise zu Recht Einspruch erhoben hätte. Allerdings hat er das ziemlich ungeschickt formuliert - wie das eben so die Art ist von Leuten, die immer und überall Betrug und Schlechtes sehen und dabei verlernen, geradeaus zu gucken.
Das heißt also: Fragen, die in Textform gestellt werden, genau lesen und wenn da irgendwas nicht klar ist: Anrufen oder schreiben und um Klarheit bitten - und zwar solange, bis das auch wirklich klar ist!! Vorher nicht antworten.
Gar nicht antworten kann möglicherweise ein Schuß ins eigene Knie bedeuten!
Nur Kurz: Ich werd' meine Bude wohl nicht behalten dürfen - meine Gründe (Platz für die goldenen Wasserhähne) reichen leider nicht aus (was der Beistand bislang noch nicht weiß) Tja - da ist dann wohl mal wieder Phantasie und Kreativität gefragt - ich und die Kinder wollen sie nämlich behalten!
ein kurzer Anruf hat genügt um die Sache aufzuklären:
Unter bestimmten Vorraussetzungen sind die Mietkosten des Unterhaltspflichtigen (UP) bei der Berechnung dessen, was man dem UP an KU zumuten 'darf' tatsächlich voll zu berücksichtigen (es geht dabei darum, dass der KV nicht ausreichend Gehalt bezieht, um den Mindestunterhalt zu bedienen - aufgrund des vorliegenden Titels bleibt dem Beistand nix anderes übrig als neu zu berechnen - dabei muss er einerseits der KM und andererseits den geltenden Bestimmungen gerecht werden).
Der gute Mann vom Beistand wollte also nur auf Nummer sicher gehen und mir nicht eine KU-Höhe präsentieren, gegen die ich möglicherweise zu Recht Einspruch erhoben hätte. Allerdings hat er das ziemlich ungeschickt formuliert - wie das eben so die Art ist von Leuten, die immer und überall Betrug und Schlechtes sehen und dabei verlernen, geradeaus zu gucken.
Das heißt also: Fragen, die in Textform gestellt werden, genau lesen und wenn da irgendwas nicht klar ist: Anrufen oder schreiben und um Klarheit bitten - und zwar solange, bis das auch wirklich klar ist!! Vorher nicht antworten.
Gar nicht antworten kann möglicherweise ein Schuß ins eigene Knie bedeuten!
Nur Kurz: Ich werd' meine Bude wohl nicht behalten dürfen - meine Gründe (Platz für die goldenen Wasserhähne) reichen leider nicht aus (was der Beistand bislang noch nicht weiß) Tja - da ist dann wohl mal wieder Phantasie und Kreativität gefragt - ich und die Kinder wollen sie nämlich behalten!