07-02-2009, 15:35
Er hat sie doch letztlich zur Verzweiflung und schließlich zur Lüge getrrieben.
Und: Ist es nicht die "zuvörderste" Pflicht einer Mutter, IHR Kind vor dem Vater zu schützen?
Da hätte ein fähiger Strafverteidiger doch auf Notwehr plädieren können.
Und: Ist es nicht die "zuvörderste" Pflicht einer Mutter, IHR Kind vor dem Vater zu schützen?
Da hätte ein fähiger Strafverteidiger doch auf Notwehr plädieren können.