iglu,
das ist NICHT neuster Stand!
Seit dem H4-Urteil des BVerfG aus 2010 liegt die Erstattung von Umgangskosten beim Jobcenter, wenn der Bedürftige dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht.
In jedem Fall sollte noch November Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt werden.
Ich könnte später mal Überschlagsrechnungen ohne und mit Frau und Kind 2 einstellen, also für 2- bzw. 4-Personen-Haushalt; vorausgesetzt Kind 2 lebt umgangstechnisch auch regelmäßig beim TO. Nicht ganz klar ist mir allerdings, wie sich Kranhkeit/vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf die Freibeträge nach SGB II auswirkt.
das ist NICHT neuster Stand!
Seit dem H4-Urteil des BVerfG aus 2010 liegt die Erstattung von Umgangskosten beim Jobcenter, wenn der Bedürftige dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht.
In jedem Fall sollte noch November Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt werden.
Ich könnte später mal Überschlagsrechnungen ohne und mit Frau und Kind 2 einstellen, also für 2- bzw. 4-Personen-Haushalt; vorausgesetzt Kind 2 lebt umgangstechnisch auch regelmäßig beim TO. Nicht ganz klar ist mir allerdings, wie sich Kranhkeit/vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf die Freibeträge nach SGB II auswirkt.