26-11-2011, 20:06
Versicherungspauschale. Die ist normalerweise im Freibetrag für die ersten 100€ enthalten.
"Ausschließlich besuchsweiser Aufenthalt von Kindern bei der Ausübung des Umgangsrechts
löst grundsätzlich keinen höheren Unterkunftsbedarf aus. Es ist Leistungsberechtigten
ebenso wie Beziehern niedriger Einkommen zuzumuten, sich für die Zeit des Besuchs mit
dem vorhandenen Wohnraum zu behelfen. Ansonsten würde für die überwiegende Zeit
unangemessener Wohnraum finanziert."
Aus der Verwaltungsrichtlinie der KDU für Heidelberg.
http://www.harald-thome.de/media/files/K...5.2011.pdf
Mietobergrenze für eine Person 275€ für 2 Personen 330€
Bei temporärer Bedarfsgemeinschaft dann wohl 302,50€
"Ausschließlich besuchsweiser Aufenthalt von Kindern bei der Ausübung des Umgangsrechts
löst grundsätzlich keinen höheren Unterkunftsbedarf aus. Es ist Leistungsberechtigten
ebenso wie Beziehern niedriger Einkommen zuzumuten, sich für die Zeit des Besuchs mit
dem vorhandenen Wohnraum zu behelfen. Ansonsten würde für die überwiegende Zeit
unangemessener Wohnraum finanziert."
Aus der Verwaltungsrichtlinie der KDU für Heidelberg.
http://www.harald-thome.de/media/files/K...5.2011.pdf
Mietobergrenze für eine Person 275€ für 2 Personen 330€
Bei temporärer Bedarfsgemeinschaft dann wohl 302,50€