In einem nicht ganz befreundeten Forum erklärte mir ein mutmaßlicher Familienrechtler den Unterschied zwischen Recht und Rechtsprechung.
Während das Recht von den Politikern recht vage gehalten wird um Spielräume bei der Rechtsprechung zu lassen, orientiert sich die Rechtsprechung an bereits bestehenden Urteilen oder Übereinkünften, welche innerhalb des Rechtsapparates getroffen werden; hier können unter Umständen Vereinbahrungen getroffen werden, welche an sich im Grunde rechts- und verfassungswidrig sind.
Hinweis: Die Urteile von Freisler&Co. hatten angeblich bis in die 70er Jahre Rechtsgültigkeit;
Mein persönlicher Kritikpunkt ist der folgende:
1.) Bundestagsabgeordnete sind zu mehr als 70% Juristen
2.) Juristen hauen Juristen nicht in die Pfanne (schonmal bei Gericht gewesen und den Klüngel dort live miterlebt?)
3.) Wir leben hier in einem Rechtsstaat (vgl. Polizeistaat); d.h. die Justiz ist (neben dem Kapital) der eigentliche Herrscher in diesem Land.
Ich möchte gerne auf folgende Fernsehübertragung hinweisen - vielleicht wird hier eine Antwort auf meine uralte Frage gegeben, weshalb sich die Rechtssprechung über die allgemeinen Menschenrechte erheben darf (s.a. gesteigerte Erwerbsobliegenheit)
Da ich aufgrund der geltenden "Rechtsprechung" mein Kind vorerst verloren habe, sehe ich nunmehr in diesem Rechtsstaat meinen Todfeind. Gott schenke mir Nachsicht mit dieser Brut des Bösen.
Jedes vierte Urteil ein Fehlurteil? http://www.youtube.com/watch?v=7N1SLC90L5Y
Während das Recht von den Politikern recht vage gehalten wird um Spielräume bei der Rechtsprechung zu lassen, orientiert sich die Rechtsprechung an bereits bestehenden Urteilen oder Übereinkünften, welche innerhalb des Rechtsapparates getroffen werden; hier können unter Umständen Vereinbahrungen getroffen werden, welche an sich im Grunde rechts- und verfassungswidrig sind.
Hinweis: Die Urteile von Freisler&Co. hatten angeblich bis in die 70er Jahre Rechtsgültigkeit;
Zitat:Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.
Mein persönlicher Kritikpunkt ist der folgende:
1.) Bundestagsabgeordnete sind zu mehr als 70% Juristen
2.) Juristen hauen Juristen nicht in die Pfanne (schonmal bei Gericht gewesen und den Klüngel dort live miterlebt?)
3.) Wir leben hier in einem Rechtsstaat (vgl. Polizeistaat); d.h. die Justiz ist (neben dem Kapital) der eigentliche Herrscher in diesem Land.
Ich möchte gerne auf folgende Fernsehübertragung hinweisen - vielleicht wird hier eine Antwort auf meine uralte Frage gegeben, weshalb sich die Rechtssprechung über die allgemeinen Menschenrechte erheben darf (s.a. gesteigerte Erwerbsobliegenheit)
Zitat:Wer kontrolliert die Justiz?
Deutschland 2011
Dokumentation - Der Fall Kachelmann zeigte exemplarisch, wie Staatsanwälte und Richter eine Existenz ruinieren können, ohne daß sie jemand zur Verantwortung zieht. Die Berliner Jugendrichterin Kirstin Heisig scheiterte am Justizapparat, und eine Richterin in NRW verteidigt die Scharia als Kulturbestandteil von Migranten, den es zu achten gelte. Diese u. andere Fälle haben fatale Folge für den unseren Rechtsstaat.
Wiederholung von Wer kontrolliert die Justiz? im TV
Zitat: Donnerstag, den 24.11. | SPIEGWIS | 21:05 Uhr
Freitag, den 25.11. | SPIEGWIS | 03:10 Uhr
Freitag, den 25.11. | SPIEGWIS | 06:35 Uhr
Freitag, den 25.11. | SPIEGWIS | 11:00 Uhr
Freitag, den 25.11. | SPIEGWIS | 16:20 Uhr
Sonntag, den 04.12. | SPIEGWIS | 11:55 Uhr
Da ich aufgrund der geltenden "Rechtsprechung" mein Kind vorerst verloren habe, sehe ich nunmehr in diesem Rechtsstaat meinen Todfeind. Gott schenke mir Nachsicht mit dieser Brut des Bösen.
Jedes vierte Urteil ein Fehlurteil? http://www.youtube.com/watch?v=7N1SLC90L5Y
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...