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§ 171 - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
#2
(30-11-2011, 00:23)Zausel schrieb: wer hat Erfahrungen in Bezug auf Klage gegen die Kindsmutter wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht?
Du meinst wohl eher einen Strafanzeige oder Strafantrag. Im Strafrecht bist du als evtl. Anzeigender nicht Herr des Verfahrens. Das übernimmt der Staatsanwalt, jedoch nur wenn er den Sachverhalt für gegeben hält. Letzteres kann natürlich durch eindeutige Beweise im Rahmen der Anzeige gefördert werden, die die Ermittlungen der StA erleichtern könnten.

Das ist dir bekannt?
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Breme...inder.html
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid65707
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: § 171 - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht - von sorglos - 30-11-2011, 03:27

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