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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
#3
Natürlich brauchst Du nur bei den Stellen die Schweigepflicht aufzuheben, bei denen Du sicher bist, dass sie Dein Anliegen unterstützen. Mit den anderen bist Du eben nicht einverstanden. => großzügig streichen.

Hat man Dir das direkt zugeschickt oder kam das über Deinen Anwalt?
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RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - von karlma - 01-12-2011, 10:21

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