01-12-2011, 10:21
Natürlich brauchst Du nur bei den Stellen die Schweigepflicht aufzuheben, bei denen Du sicher bist, dass sie Dein Anliegen unterstützen. Mit den anderen bist Du eben nicht einverstanden. => großzügig streichen.
Hat man Dir das direkt zugeschickt oder kam das über Deinen Anwalt?
Hat man Dir das direkt zugeschickt oder kam das über Deinen Anwalt?