08-02-2009, 13:12
(08-02-2009, 12:25)p schrieb: Passend dazu wird jetzt der Volldurchgriff der Gerichte auf die Daten der der Rentenversicherung eingeführt: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_w.../index.phpIch bitte um Entschuldigung wenn ich hier etwas falsch verstanden habe oder etwas an mir vorbei gegangen sein sollte, aber was ändert sich denn wirklich bei der Übermittlung der Daten?
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Sehr praktisch in der Tat, "Entrentung" auf Knopfdruck aus jedem Gerichtssaal dieses schönen Staates. Nebenbei lässt sich aufgrund der Beitragszeiten und -Höhen auch gleich das gesamte angestellte Erwerbsleben der Verpflichteten durchleuchten. Zugriff, Durchgriff, Abgriff und dann husch in die Arbeitsbaracke zurück, Unterhalt erwirtschaften.
Doch nur der Weg, nicht der Umfang.
Für den Versorgungsausgleich musste ich jede je gewesene Tätigkeit lückenlos angeben.
Hätte etwas gefehlt (wie bei der Ex, wurde nachgehakt, hatte wieder Zeit gedauert), wäre der VA nicht abgeschlossen worden.
Letztlich gesehen, empfinde ich die verwaltungstechnische Veränderung im Grundsatz als Erleichterung, für mich als Auskunftspflichtigen.
Über den Ausgleich der betrieblichen Altersvorsorge kam, aufgrund der nicht langen Ehedauer, nahezu nichts heraus.
Das hätte man sich durchaus schenken können.
----Ende sachlich----
Meine sonstige private Altersvorsorge wurde nicht berücksichtigt (zukünftig eine bittere Pille).
Da diese zur Absicherung meiner zahlreichen und ehelichen Verbindlichkeiten herhalten, sehe ich mich mittlerweile auf einem guten Weg.
Ich befürchte, dass ich Zeit meines Lebens mit erheblichen Verbindlichkeiten behaftet sein werde.
Aber man lernt mit solcherlei Nachteilen zu leben und sich nicht mehr all zu doll zu schämen.
Dass meine Ex die drei Mütterpunkte kassiert hat, finde ich großartig, ansonsten hätte ich noch ca. 80€/Monat drauf packen müssen.
An dieser Stelle auch einen herzlichen Dank an euch, andere Steuerzahler!